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Nutzungsbedingungen*

Vertraulichkeitserklärung und Geheimhaltungspflicht

1. Das zugelassene Unternehmen wird alle ihm zur Kenntnis gelangten Geschäftsvorgänge, Strategien und Marktforschungsdaten der Deutschen Leasing Gruppe und der mit ihm verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Unternehmen, die er aus der Nutzung des CI-Nets erhält, unbegrenzt und in vollem Umfang geheim halten und alle Vorkehrungen treffen, dass solche Kenntnisse ausschließlich den mit der Arbeit beauftragten Arbeitnehmern des Unternehmens bekannt werden.

2. Das Unternehmen erlegt den von ihm beauftragten Arbeitnehmern eine Geheimhaltungspflicht auf. Dies heißt: Der zugelassene Benutzer des CI-Nets wird daher auch für die Zeit nach einer eventuellen Beendigung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet:

  • alle ihm zugänglichen Informationen unbegrenzt und in vollem Umfang geheim zu halten und sie ausschließlich für seine Arbeit zu gebrauchen. Alle Downloads dürfen nur für von der Deutschen Leasing erteilte Aufträge verwendet werden und nicht an Dritte ohne vorherige Zustimmung der Deutschen Leasing weitergegeben werden.
  • den Auftritt, seine Inhalte und die zum Zugang notwendigen Daten gegenüber Dritten geheim zu halten. Er wird weiter verpflichtet, keine Informationen, Bilder oder sonstige Daten (z.B. Screenshots, Downloads o.ä.) herunterzuladen, weiterzugeben oder zu veröffentlichen, sofern sie nicht unmittelbar mit einem Auftrag für die Deutsche Leasing im Zusammenhang stehen.
  • die Inhalte Dritten weder kenntlich zu machen, noch ganz oder in Teilen Dritten gegenüber zu verwendenoder anzubieten. Insbesondere wird er verpflichtet, keine Daten, Kenntnisse, Ergebnisse aus dem CI-Net an die Wettbewerber der Deutschen Leasing weiterzugeben.
  • nicht gegen Lizenzrechte der Deutschen Leasing oder Dritter (insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung der Bilddatenbank des CI-Nets) zu verstoßen.

3. Endet das Arbeitsverhältnis des Benutzers in dem zugelassenen Unternehmen, verpflichtet sich das Unternehmen, dies der Deutschen Leasing mitzuteilen, damit der Zugang gesperrt werden kann.

4. Das zugelassene Unternehmen verpflichtet sich weiter, den Inhalt von für den Auftraggeber entwickelten Strategien und Konzepten Dritten weder kenntlich zu machen, noch ganz oder in Teilen Dritten gegen über zu verwenden oder anzubieten.